AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Clean-Lasersysteme GmbH, Herzogenrath

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Clean-Lasersysteme GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für unsere Angebote, Auftragsbestätigungen, Lieferungen und Leistungen, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer tätigt. Änderungen, Ergänzungen oder entgegenstehende Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie vom Verkäufer im Einzelfall ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote des Verkäufers sind bindend für 30 Tage, sofern im Angebotstext nicht ausdrücklich eine andere Bindungsfrist genannt ist. Einem Angebot beigefügte Unterlagen sind Bestandteil dieses Angebots, es sei denn, sie sind ausdrücklich und ausschließlich zu informativen Zwecken vorgesehen.
  2. Alle Maße, Gewichte, Daten und Abbildungen in Katalogen, Prospekten und sonstigen, vom Verkäufer zum informativen Zwecke ausgegebenen Unterlagen werden nach bestem Wissen angegeben, können sich jedoch aus technischen Gründen – auch kurzfristig – ändern. Für die technischen Daten sind daher allein die in der Auftragsbestätigung angegebenen Werte maßgebend.
  3. Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung sofern dem Kunden vor Rechnungslegung keine separate Auftragsbestätigung übersendet wurde.
  4. Nachträgliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  5. Soweit der Käufer den ihm obliegenden Teil der Zug-um-Zug-Leistung nicht erbringt ist der Verkäufer berechtigt die Erfüllung des Vertrages zu verweigern bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erbringt der Käufer die Gegenleistung bzw. die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer angemessenen Frist, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem Vertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

3. Durchführung von Beratungen / Applikationsuntersuchungen

  1. Für durchzuführende Beratungen und Applikationsuntersuchungen erstellt der Verkäufer ein Angebot. Das Angebot beschreibt den Inhalt und den Umfang der Beratungsleistung, die Aufgabenstellung der Applikationsuntersuchung sowie den Bearbeitungszeitraum. Enthält die Auftragserteilung Abweichungen vom Angebot, so gelten diese erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seitens des Verkäufers als vereinbart.
  2. Alle Beratungen und Applikationsuntersuchungen werden vom Verkäufer mit bester Sorgfalt durchgeführt. Das Erreichen eines vorbestimmten Beratungs- oder Untersuchungszieles kann jedoch nicht gewährleistet werden.
  3. Für Schäden an Gegenständen oder Sachen gleich welcher Art, die dem Verkäufer vom Auftraggeber/Kunden für Applikationsuntersuchungen übergeben bzw. überlassen werden, haften wir nur, wenn sie durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Der Verkäufer weist ausdrücklich darauf hin, dass Schäden an übergebenen / überlassenen Gegenständen auch bei Einhaltung der größtmöglichen Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können, da es sich um eine Technologie handelt, bei der die Applikationsergebnisse vorab nicht abschätzbar sind.

4. Preise / Zahlungsbedingungen

  1. Maßgeblich sind die Preise gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Auftragsbestätigung des Verkäufers.
  2. Die angegebenen Preise sind Festpreise und Preise ab Werk.
    Dabei handelt es sich um Nettopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer, für Lieferung ab Werk ohne Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen, mit der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  1. Rechnungen vom Verkäufer sind ohne Skontoabzug und spesenfrei, ggf. nach schriftlich vereinbarten Zahlungsplan, ansonsten innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  2. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gilt § 284 Abs. 3 BGB. Nach Eintritt des Verzuges im Sinne des § 284 Abs. 3 BGB sind Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu entrichten.
  3. Wechsel oder Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Der Käufer trägt die Kosten für die Einziehung und die Diskontierung.
  4. Die Zurückhaltung der Zahlungen ist nur in den gesetzlich anerkannten Fällen zulässig. Die Aufrechnung mit nicht anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen.
  5. Werden nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen und nach ineffektiven Ablauf einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

5. Lieferumfang / Lieferzeit

  1. Grundlage für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Clean-Lasersysteme GmbH. Sofern eine separate Auftragsbestätigung nicht erfolgt, ist das vom Kunden akzeptierte Angebot Grundlage für die Bestimmung des Lieferumfangs und -zeitpunkts.
  2. Der Lieferzeitpunkt ist kein Fixtermin, es sei denn mit dem Verkäufer wurde eine Fixlieferung ausdrücklich vereinbart. Soweit es an einer solchen Vereinbarung fehlt, stellt die avisierte Lieferfrist ein voraussichtliches Empfangsdatum dar; eine Lieferkarenzzeit von 4 Wochen, gerechnet ab diesem Datum, gilt hiermit als vereinbart.
    Die Einhaltung der avisierten Lieferfrist setzt voraus, dass alle zur Abwicklung notwendigen Angaben und Pläne zur Klärung aller kaufmännischen und technischen Details vom Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt, und die vereinbarten Zahlungsbedingungen – insbesondere die Erbringung vereinbarter Vorauszahlungen – eingehalten werden. Die vom Verkäufer avisierte Lieferfrist kann sich angemessen verlängern, wenn nach Vertragsabschluß Änderungen vereinbart werden oder unvorhersehbare Hindernisse auftreten, die außerhalb unserer Beeinflussung liegen.
    Bei Verzögerungen, aufgrund von Streik und Aussperrungen, gilt die oben vereinbarte Karenzzeit.
    Ist die schriftliche avisierte Lieferzeit sowie die Karenzzeit überschritten, gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, sobald der Kunde eine angemessene Nachfrist gesetzt und gleichzeitig erklärt hat, nach Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, selbigen zu kündigen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  1. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk in Einwegverpackungen, die der Verkäufer zum Selbstkostenpreis berechnet.
  2. Teillieferungen sind zulässig. Erfüllung tritt jedoch erst mit vollständiger Lieferung aller Auftragsteile ein. Soweit die Teillieferung auf Wunsch des Kunden erfolgt gehen die Lieferkosten zu seinen Lasten.
  3. Bei Annahmeverzug des Kunden ist der Verkäufer berechtigt über den Vertragsgegenstand anderweitig zu verfügen bzw. den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen, soweit der Kunde, die Ware trotz schriftlicher Nachfristsetzung mit Rechtsfolgenandrohung, nicht abnimmt.

6. Inbetriebnahme / Abnahme

  1. Vor Inbetriebnahme der gelieferten Ware durch den Kunden sind – insbesondere bei Laserstrahlgeräten – die beiliegende Installationsanweisung und Betriebsanleitung sorgfältig zu lesen und alle Sicherheitsvorschriften für deren Anwendung zu beachten.
  2. Bei jeder Erstlieferung eines Laserstrahlgerätes an einen Käufer erfolgt eine Einweisung sowie eine Installation und Inbetriebnahme des Gerätes durch den Verkäufer, Fa. Clean-Lasersysteme GmbH.
  3. Wird der Verkäufer außerhalb des Betriebsgeländes tätig, so obliegen dem Kunden alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus einer Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes ergibt. Der Verkäufer ist berechtigt die Durchführung der Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden. Sich daraus evtl. ergebene Wartezeiten werden wie Arbeitszeit angesehen und dem Kunden berechnet.
  4. Kleinere Mängel, welche die Tauglichkeit der Leistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, die Beseitigung dieser Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu verlangen.
  5. Nimmt der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme mit Beginn der Nutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  6. Geistige Leistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 10 Tagen nach deren Zugang in schriftlicher Form ausdrücklich Vorbehalt erhebt. Im Falle eines vom Kunden erklärten Vorbehalts wird Clean-Lasersysteme GmbH seine Leistung überprüfen. Erweist sich ein Vorbehalt des Kunden als unberechtigt, fallen ihm die entstandenen Mehrkosten zur Last.

7. Gefahrübergang

Der Verkäufer liefert auf Gefahr und Kosten des Käufers ab Werk. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Versendung das Werk des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand durch Umstände verzögert oder unmöglich, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage nach der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

8. Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung von Clean-Lasersysteme GmbH erstreckt sich auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Bei Forschungs- und Entwicklungsaufträgen übernimmt der Verkäufer keine Gewähr für das tatsächliche Erreichen des angestrebten Vertragszieles in der geplanten Zeit.
  2. Wurden Qualitätsparameter/Eigenschaften vom Verkäufer ausdrücklich zugesichert, garantieren wir deren Einhaltung zum Zeitpunkt der Abnahme bzw. dem Gefahrübergang unter der Bedingung der strengsten Beachtung der von uns gegebenen Hinweise durch den Kunden. Die Zusicherung von Qualitätsparametern/Eigenschaften erstreckt sich grundsätzlich nicht darauf, ob das Ergebnis der Leistung des Verkäufers für den Kunden zu dem beabsichtigten Zweck verwendbar ist. Dies gilt insbesondere für die Vermarktungsfähigkeit und Nutzbarkeit der Erzeugnisse, die auf Basis der von uns gelieferten Ergebnisse produziert und angeboten werden.
  3. Für Gewährleistungsansprüche, hat der Kunde Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Fristen zu geben. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung statt Leistung verlangen.
    Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängel, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  1. Die vom Verkäufer gelieferte Ware ist unverzüglich zu untersuchen. Für offensichtliche Mängel, die dem Verkäufer gegenüber nicht binnen 10 Tagen nach Lieferung schriftlich gerügt werden, leistet der Verkäufer keine Gewähr.
  2. Jegliche Gewährleistung für Mängel entfällt, die ihre Ursache im Handeln des Kunden, seines Vertreters oder eine von ihm beauftragte dritte Person (z.B. Transporteur) dadurch hat, dass die Installationsanweisung und / oder Betriebsanleitung nicht eingehalten wurde, die gelieferte Ware fahrlässig oder unsachgemäß behandelt oder eigenmächtig Nachbesserungen an der Sache durchführt wurden.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr beginnend mit der Übergabe an die Transportperson zum Zwecke der Auslieferung an den Käufer. Die Verjährungsfrist gilt nicht, bei Schadensersatzansprüchen nach Ziffer 9. Keiner Gewährleistungsfrist unterliegen optische Komponenten und Verschleißteile.

9. Schadensersatzansprüche

  1. Für Schäden oder entgangenen Gewinn, die nicht im Auftragsgegenstand selbst entstanden sind, haftet Clean-Lasersysteme GmbH nur
    – bei Vorsatz,
    – bei grober Fahrlässigkeit der Inhaber oder leitenden Angestellten,
    – bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
    – bei arglistig verschwiegenen Mängeln,
    – bei Mängeln des Auftragsgegenstandes, soweit nach Produkthaftung für Personen- oder Sachschaden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
  2. Der Verkäufer haftet ferner nicht für Schäden, die sich aus dem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der vom Verkäufer gelieferten Ware ergeben.
  3. Die Beschränkung von Schadenersatzansprüchen nach obigen Absätzen umfasst auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung unsererseits, soweit die unerlaubte Handlung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde. Der Verkäufer haftet nicht für unerlaubte Handlungen seiner Mitarbeiter und Auftragnehmer.

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag, Eigentum von Clean-Lasersysteme GmbH.
    Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum mit der Bezahlung der letzten Kaufpreisrate (oder des vollständigen Kaufpreises, einschließlich Mehrwertsteuer) automatisch an den Kunden übergeht.
    Clean-Lasersysteme GmbH ist berechtigt, die Ware zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Ware pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
    Der Kunde ist verpflichtet, Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter am Vertragsgegenstand dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Durch den Zugriff oder geplanten Zugriff entstehende Kosten und Schäden hat der Käufer zu tragen.
  3. Bei einem eventuellen Weiterverkauf der Ware des Verkäufers, bleibt Clean-Lasersysteme GmbH Eigentümer, bis zur vollständigen Bezahlung.
    Die Verarbeitung erfolgt stets für den Verkäufer als Hersteller. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzug ist. Die aus dem Weiterverkauf bzw. der Weiterverarbeitung resultierenden und mit Clean-Lasersysteme GmbH vereinbarten Forderungen in voller Höhe (einschließlich Mehrwertsteuer) tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an den Verkäufer im vollen Umfang ab.
    Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer hiermit widerruflich, diese Forderungen einzuziehen. Der Widerruf kann nur ausgeübt werden, wenn die Sicherung der Kaufpreisforderung gefährdet ist.
  4. Im Falle der Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Sachen gilt § 947 BGB uneingeschränkt.
  5. Vereinbarung eines Kontokorrentvorbehaltes: Die Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich aller dem Verkäufer aus Kontokorrentkrediten zustehender Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen dem Kunden jetzt oder in der Zukunft zustehen, im Sicherungseigentum von Clean-Lasersysteme GmbH.
    Clean-Lasersysteme GmbH verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, wenn der Wert des Sicherungseigentums die Höhe Forderungen nachhaltig um 20% übersteigt.

11. Geheimhaltung / Urheberrechte

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die dem Verkäufer bekannt werdenden Kundeninformationen nicht als vertraulich. Bei unentgeltlich durchgeführten Untersuchungen behält der Verkäufer sich das Recht auf Veröffentlichung sowie anderweitige Nutzung der Ergebnisse vor.
  2. Alle Informationen, schriftlich und mündlich, die der Kunde über den Verkäufer erhält gelten – unabhängig von der Art und Weise der Kenntniserlangung – als vertraulich, sofern der Verkäufer deren Bekanntgabe nicht ausdrücklich erlaubt. Diese Geheimhaltungsverpflichtung entfällt lediglich für solche Informationen die allgemein zugänglich sind.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Aachen.
  2. Für jegliche Geschäfte gilt deutsches Recht, dies gilt auch dann, wenn der Vertrag nicht in deutscher Sprache abgefasst ist. Soweit ein fremdsprachiger Vertrag geschlossen wurde, basiert er auf einer deutschen Vertragsversion, die im Falle eines Rechtsstreits maßgeblich ist.

13. Sonstige Bestimmungen

  1. Clean-Lasersysteme GmbH ist zu Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingen berechtigt. Der Verkäufer wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, unterbleibt die Änderung. Über eine Änderung werden wir den Kunden informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis dem Verkäufer gegenüber in schriftlicher Form widerspricht.
  2. Diese Geschäftsbedingungen bleiben für beide Seiten verbindlich, auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte. Die rechtsunwirksame Klausel soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, die dem vom Verkäufer verfolgten Zweck am nächsten kommt.
  3. Erfüllungsort für Zahlungen sowie Leistungen und Lieferungen des Verkäufers ist Aachen.

Gültig ab 1. August 2020

Clean-Lasersysteme GmbH
Dornkaulstraße 6 – 8
52134 Herzogenrath
Deutschland

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